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Information über die Erhebung personenbezogener Daten |
mit Kenntnis oder unter Mitwirkung des Betroffenen nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung |
Angaben zum Verantwortlichen
Kontaktdaten der Schule
Name: |
Adolf-Traugott-von-Gersdorf-Oberschule |
Straße, Hausnummer: |
Schulstraße 26 |
Postleitzahl, Ort: |
02923 Kodersdorf |
Telefon: |
035825 5222 |
E-Mail-Adresse: |
oberschule@gemeinde-kodersdorf.de |
Internet-Adresse: |
www.ms-kodersdorf.de |
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Angaben zum für die Schule zuständigen Datenschutzbeauftragten
Standort des Landesamtes
für Schule und Bildung
Datenschutzbeauftragter: |
Landesamt für Schule und Bildung
Standort Dresden
Frau Susanne Sattler-Dornbacher |
Straße, Hausnummer: |
Großenhainer Straße 92 |
Postleitzahl, Ort |
01111 Dresden |
E-Mail-Adresse: |
Poststelle-D@LaSuB.smk.sachsen.de |
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Zwecke, für die personenbezogene Daten verarbeitet werden
Anbahnung und Durchführung des Schulverhältnisses |
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
☒ Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a Datenschutz-Grundverordnung (Einwilligung)
☒ Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (rechtliche Verpflichtung
der Schule, insb. Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages) |
Empfänger oder Kategorien von Empfängern(1) personenbezogener Daten
Schulaufsichtsbehörde, andere Schulen (bei Schulwechsel), jugendärztlicher Dienst
(Schulgesundheitspflege), Landkreis (Überwachung Anmeldepflicht) |
Ist die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittland oder an internationale
Organisation beabsichtigt? ☐ ja ☒ nein
Wenn ja, ist ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vorhanden?
☐ ja ☐ nein
Verweis auf geeignete Garantien, wenn es sich um Datenübermittlung nach Artikel 46, 47 oder 49 Absatz 1 Unterabsatz 2 Datenschutz-Grundverordnung handelt:
Stelle, bei der eine Kopie der Garantien zu erhalten ist: |
Speicherdauer
Die Speicherdauer richtet sich nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen
Staatsministeriums für Kultus über Aufbewahrung und Aussonderung schulischer Unterlagen. Die Schülerkartei wird nach einer Aufbewahrungsfrist von 20 Jahren, Aufnahmeunterlagen, Klassenbücher und Notenbücher werden nach einer Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren und
Befugnisse und Vollmachten sowie das Schülerübergabeverzeichnis werden nach einer
Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren dem Archiv zur Übernahme angeboten. Wird die
Archivwürdigkeit verneint, vernichtet bzw. löscht der Verantwortliche die Unterlagen.
Personenbezogene Daten über Belobigungen oder Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
werden ohne Anbieten an das Archiv nach einer Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren von der
Schule vernichtet bzw. gelöscht. |
Betroffenenrechte
Betroffene haben folgende Rechte:
- das Recht auf Auskunft, ob von der Schule personenbezogene Daten verarbeitet werden
(Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung),
- das Recht, von der Schule unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener
Daten zu verlangen (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung),
- das Recht, von der Schule u. U. die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen,
beispielsweise wenn diese nicht mehr notwendig sind
(Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung),
- das Recht, von der Schule u. U. die Einschränkung der Verarbeitung von
personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung),
- das Recht, von der Schule u. U. die personenbezogenen Daten des Betroffenen, die dieser der Schule bereitgestellt hat, zu erhalten (Artikel 20 Datenschutz-Grundverordnung),
- das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Betroffenen ergeben,
jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung) und
- das Recht, die Einwilligung zu widerrufen, wenn die Verarbeitung auf Artikel 6
Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a Datenschutz-Grundverordnung beruht, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf
erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Entsprechende Anträge sind an die Schule zu richten.
Beschwerden hinsichtlich der Datenverarbeitung können bei der Schule, dem für die Schule
zuständigen Datenschutzbeauftragten und bei der Sächsischen Datenschutz- und
Transparenzbeauftragten eingereicht werden. |
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist
☒ gesetzlich vorgeschrieben,
☐ vertraglich vorgeschrieben oder
☐ für einen Vertragsabschluss erforderlich. |
Der Betroffene ist
☒ verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen.
☒ nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, soweit die
Datenerhebung auf einer Einwilligung beruht. |
Die Nichtbereitstellung hat zur Folge:
Die Schule verarbeitet die von Ihnen angegebenen Daten zur Anbahnung und Durchführung des Schulverhältnisses. Ohne diese Daten (mit Ausnahme solcher, für deren Verarbeitung eine Einwilligung erforderlich ist) ist bereits die Bearbeitung der Schulanmeldung nicht möglich.
1 Eine Definition enthält Artikel 4 Nummer 9 Datenschutz-Grundverordnung. |
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